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Heiraten in Las Vegas

Las Vegas, hier gibt es Hochzeiten im Schnellverfahren, Infos zur Eheschließung in Nevada

Mindestalter

Das gesetzliche Mindestalter für eine Eheschließung ist 18 Jahre. Personen unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung ihrer Eltern oder des Vormundes. Die Zustimmung kann bei der Beantragung der Heiratserlaubnis (marriage license) persönlich erteilt werden oder schriftlich als eidesstattliche Erklärung. Die Zustimmungserklärung muß das Geburtsdatum des Minderjährigen und das Verwandschaftsverhältnis zu dem Zustimmenden enthalten. Für Personen unter 16 Jahren ist zusätzlich die Genehmigung zur Eheschließung vom Bezirksgericht (District Court) in Nevada einzuholen. Eheschließungen zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades sind im Staat Nevada nicht zulässig.

Urkunden

Es brauchen keine Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden etc.) vorgelegt werden. Ein Aufgebot ist nicht erforderlich. Im Falle einer vorangegangenen Eheschließung eines oder beider Partner sind Grund (Scheidung, Tod etc.), Datum und Ort der Auflösung anzugeben.

Heiratserlaubnis

Die Verlobten müssen gemeinsam mit Reisepaß im Büro für Heiratsgenehmigungen (Marriage License Bureau) vorsprechen und die Erteilung der Heiratserlaubnis (marriage license) beantragen. Die Gebühr für die Erteilung der Heiratserlaubnis beträgt 55,- US-$ und muß bar bezahlt werden.

Eheschließung

Die Eheschließung kann entweder vom Standesbeamten (Commissioner of Civil Marriages) oder einer staatlich befugten Person in einer "wedding chapel" vorgenommen werden. Vorgeschrieben ist die Anwesenheit mindestens eines Zeugens. Zivile und religiöse Trauungen entfalten in Nevada die gleiche Rechtskraft.

Heiratsurkunde und Gültigkeit der Eheschließung

Eine in Nevada geschlossene Ehe ist auch in Deutschland gültig. Voraussetzungen sind allerdings, daß a) beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht die Eheschließungsvoraussetzungen erfüllen (d.h. volljährig, ledig bzw. verwitwet bzw. geschieden sind und auch sonst keine Ehehindernisse bestehen) und b) die Ehe formwirksam nach dem Recht von Nevada geschlossen wurde.
Bei der Anerkennung der Heiratsurkunde durch deutsche Stellen kommt es gelegentlich zu Verzögerungen, die allerdings vermieden werden können, wenn folgende Punkte beachtet werden:
Die bei der Eheschließung ausgehändigte Heiratsbescheinigung ist keine standesamtliche Heiratsurkunde. Diese "certified copy of the marriage certificate" muß erst beim "County Recorder" des Ortes, an dem die Heiratserlaubnis erteilt wurde, gegen eine Gebühr von 10,- US-$ beantragt werden und wird nach ca. 10 Tagen ausgestellt. Aufgrund eines internationalen Abkommens (Haager Übereinkommen), dem Deutschland und die USA beigetreten sind, ist auf der beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde die sogenannte "Apostille" (Beglaubigungsvermerk einer amerikanischen Stelle) anzubringen.
Falls erwünscht, kann nach der Eheschließung beim zuständigen deutschen Standesamt die Anlegung eines Familienbuchs beantragt werden. Das Generalkonsulat hat die Erfahrung gemacht, daß der deutsche Standesbeamte in diesen Fällen häufig neben der Heiratsurkunde die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Heiratserlaubnis (Affidavit) verlangt (Gebühr 7,- US-$).

Adressen in Las Vegas

Marriage License: Marriage License Bureau 201 S. Clark Street Las Vegas, Nevada 89155 Tel.: (702) 671-0600 Öffnungszeiten: Täglich von 8:00 bis 24:00 (einschliesslich Samstag und Sonntag)
Eheschließung: Commissioner of Civil Marriages 309 S. Third Street, Erdgeschoß Öffnungszeiten:Täglich von 8:00 bis 22:00 (einschliesslich Samstag und Sonntag)
Die Gebühr für die Trauung beträgt 50,- US-$.
Die Gebühren der Wedding Chapels richten sich nach den Wünschen der Eheschließenden, belaufen sich aber mindestens auf 95,- US-$. Eine Liste der Wedding Chapels führt die Las Vegas Convention and Visitor Authority unter www.vegasfreedom.com oder www.lvchamber.com
County Recorder: Clark County Recorder 500 S. Grand Central Parkway, P.O. Box 551510 Las Vegas, Nevada 89155 www.co.clark.nv.us
Die Gebühren sind bar oder als "money order" zu begleichen. Es kann gleichzeitig auch die Apostille beantragt werden. Dafür ist eine gesonderte “money order” in Höhe von 20 US $ beizufügen. Die Bearbeitungsdauer kann 2 – 3 Monate betragen, eine bevorzugte Bearbeitung ist gegen Zahlung einer erhöhten Gebühr von 75 US $ möglich. Ausführliche Informationen hierzu sind über http://secretaryofstate.biz/notary/apostille.htm zu erhalten.
Andreas Adrian, Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland,
4815 W. Russell Road, Suite 10 J, Las Vegas, Nevada 89118, Tel: (001-702) 873-6717, Fax: (001 702) 873-9694, E-Mail: consul@vegasresidences.com. Herr Adrian ist befugt gegen eine Gebühr (inklusive Porto) in Höhe von 46.00 US $ die beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde, die beglaubigte Kopie des Affidavits (Heiratslizenz) und die Apostille zu besorgen. Bürostunden sind Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 unangemeldet oder nach telefonischer Vereinbarung. An Wochenenden und Feiertagen können die Urkunden wie folgt bestellt werden: Fotokopie der Heiratsbescheinigung (marriage certificate) mit Heimatanschrift versehen und mit den nötigen Gebühren (83.00 US$ bzw. 158.00 US$ bei bevorzugter Bearbeitung durch den Secretary of State) in einem Umschlag durch die Briefklappe einwerfen. Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf ca. acht Wochen (bei bevorzugter Bearbeitung durch den Secretary of State auf ca. vier Wochen)

Adressen in Reno

Marriage License Bureau: Courthouse Reno, Tel.: (702) 328-3550.
Eheschließung: Commissioner of Civil Marriages, Courthouse, Reno, Courtstreet oder in einer Wedding Chapel nach eigener Wahl.
County Recorder: Washoe County Recorder 1001 E. 9th Street
Quelle: Deutsches Generalkonsulat in Los Angeles (Stand: 23.05.2007)